Es ist schon interessant, wie leichtfertig mit personenbezogenen Daten umgegangen wird. Regelmäßig werden wir von Personen / Firmen kontaktiert und werden gebeten irgendwelche Daten weiterzugeben. Diese seien ja nur für Umfragen und Forschungszwecken…
Vor ein paar Tagen wurde meine ehemalige Stellvertreterin aus Wels von einer Frau / Studentin aus Salzburg kontaktiert, ob sie bitte so lieb wäre und sämtliche Wahlergebnisse und Kontaktdaten vom Campus Wels weiterleiten würde, da sie an die politische Ausrichtung der Studierenden interessiert sei. (tolle Begründung
). Da die besagte Dame nach der ersten Absage hartnäckig blieb, wurde die Anfrage zu mir weitergeleitet, um sich hier die nächste Abfuhr abzuholen. Aber sie ließ einfach nicht locker – schließlich seien in wenigen Monaten Landtagswahlen…Und da dies an Unis soooo leicht geht, versteht sie mich ganz und gar nicht…. *ohne Worte – erspare mir hier jedes weitere Kommentar*
Nur mal zu Info:
Gemäß § 4a Abs. 6 HSG 1998 ist die entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe von Daten und Datenträgern an Dritte eine Verwaltungsübertretung, die mit Geldstrafe von bis zu
EUR 2.180,–, im Falle der Uneinbringlichkeit mit Ersatzfreiheitsstrafe bis zu zwei Wochen zu bestrafen ist, wenn die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte
fallenden strafbaren Handlung bildet oder nach anderen Verwaltungsstrafbestimmungen mit strengerer Strafe bedroht ist.
PS: An den FHs gibt’s keine politischen Fraktionen!
